Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Onefinemoment ist ein Reiseveranstalter und Reisebüro, das Reiseleistungen jeglicher Art weltweit vermittelt. Nach den Wünschen der Kunden werden Einzelleistungen von touristischen Anbietern individuell organisiert und zu einer Gesamtreise kombiniert. Wenn onefinemoment als Veranstalter auftritt, gelten für die Buchung und Erbringung der Pauschalreise folgende allgemeine Bedingungen:

1. Abschluss des Vertrages

Eine nach individuellen Wünschen von onefinemoment kombinierte Pauschalreise wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Reiseleistungen zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung seitens onefinemoment angeboten. Wird diese vom Kunden akzeptiert, erteilt über diese Reiseleistungen onefinemoment eine schriftliche Buchungsbestätigung. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und onefinemoment über die gebuchten Leistungen zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den vorvertraglichen Informationen, besonders aus der Leistungsbeschreibung und aus den Angaben in der Buchungsbestätigung von onefinemoment. Sofern sich onefinemoment nicht selbst auf die Leistungen von Leistungsträgern bezogen hat, wie sie z.B. bei Hotels auf deren Webseiten beschrieben sind, sind diese für onefinemoment nicht verbindlich.

2. Anzahlung und Rest­zahlung

Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss eine Buchungsbestätigung und einen, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Sicherungsschein mit Namen und den Kontaktdaten des Kundengeld-Absicherers für alle auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen. Mit Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% aus dem vertraglich vereinbarten Gesamtreisepreis zuzüglich etwaiger Versicherungsprämien zur sofortigen Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
30 Tage vor Reiseantritt ist der Restbetrag zu begleichen. Erfolgen Buchungen, weniger als einen Monat vor Reisebeginn, dann ist der Reisepreis sofort in voller Höhe bei Übergabe des Sicherungsscheins fällig.

3. Leistungs­änderung

Onefinemoment ist berechtigt, Änderungen von Reiseleistungen, die nicht von onefinemoment herbeigeführt wurden, vorzunehmen, die aber nicht vom vereinbarten Inhalt und Reisepreis abweichen, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte. Diese Änderungen und Abweichungen sollen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise und die mit der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen Reisezeiten nicht beeinträchtigen. Nach Kenntnis über den Änderungsgrund wird onefinemoment den Kunden unverzüglich über solche wesentlichen Leistungsänderungen informieren. Tritt eine Leistungsänderung nach III. (1) ein, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von onefinemoment gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag ohne Gebühren zurückzutreten. Möglich ist auch, eine mindestens gleichwertige andere Reise zu verlangen, soweit onefinemoment es unmöglich ist, dem Kunden eine adäquate aus dem Angebot ohne Mehrkosten dem Kunden anzubieten. Die mitgeteilte Änderung gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert.

4. Pass-, Visa- und Gesund­heits­vorschriften

Onefinemoment informiert vor Vertragsschluss den Kunden über Visa- und Einreisebestimmungen, über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und sowie auch über sonstige, für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes und über die ungefähren Fristen zur Erlangung von ebenfalls notwendigen Visa. Als Reisender ist der Kunde für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen, sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie beruhen auf nicht ausreichenden oder fehlerhaften Informationen von onefinemoment. Onefinemoment haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn sie mit der Besorgung beauftragt war, es sei denn, dass sie eigene Pflichten verletzt hat.

5. Rück­tritt durch den Kunden

Bis Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er eine schriftliche Erklärung gegenüber onefinemoment abgibt. Tritt der Kunde zurück, steht onefinemoment eine Entschädigung zu, wenn der Rücktritt nicht von onefinemoment zu vertreten ist, oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsorten erheblich beeinträchtigen. Umstände sind außergewöhnlich und unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle von onefinemoment unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Sind im Angebot von onefinemoment abweichende Stornokosten nicht ausdrücklich aufgeführt, pauschalisiert onefinemoment den ihr nach dem Gesetz zustehenden Entschädigungsansprüchen. Der Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, sowie der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung wird berücksichtigt, wie hier aufgelistet: 25% des Reisepreises bis 30 Tage vor Reiseantritt, 35% des Reisepreises 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt, 50% des Reisepreises 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt, 75% des Reisepreises 7 bis 3 Tage vor Reiseantritt, 85% des Reisepreises ab 2 Tage vor Reiseantritt bis Reisebeginn. Im Einzelfall gelten abweichende Stornogesetzt, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Gebuchte Einzelleistungen, wie z.B. Eintrittskarten, Konzertkarten, Verkehrsmittelpässe, unterliegen nicht den pauschalisierten Stornogesetzen. Diese werden grundsätzlich im Einzelfall abgerechnet. Die Kosten betragen meist bis zu 100%. Der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung ist für die Berechnung der Entschädigung für die einzelnen Leistungen maßgeblich. Auch ein Teilrücktritt bei bestimmten Leistungen oder hinsichtlich einzelner Personen ist unmöglich. In diesen Fällen wird die Entschädigung aus dem auf den abgesagten Teil entfallenden Reisepreis errechnet. Sollte durch einen Teilrücktritt aber die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, so kann von der Reise nur insgesamt zurückgetreten werden. Der Nachweis eines niedrigeren oder gänzlich nicht entstandenen Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
Tritt ein Kunde die Reise nicht an oder nimmt einzelne Leistungen nicht wahr, zu deren vertragsgemäß über Erbringung onefinemoment bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises onefinemoment wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen und diese an den Kunden weitergeben, auch etwaige Erlöse, die durch eine anderweitige Verwendung zustande kommen.

6. Gewähr­leistung, Abhilfe, Verjährungs­verkürzung, Streit­beteiligungs­verfahren

Der Kunde kann Abhilfe verlangen, wenn die Reiseleistungen nicht frei von Mängeln sind. Die Mängel sind unverzüglich mit den Reiseunterlagen bekanntzugeben, damit die Mängel geprüft und gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden kann. Wenn die Anzeige schuldhaft nicht erfolgt, so kann dies für den Kunden zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden können. Wird durch einen Mangel die Reiseleistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen, sofern er onefinemoment eine, vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu. Wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist, dann bedarf es nicht die Bestimmung einer Frist. Auch wenn der Mangel vor Ort angezeigt wird, müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz gegenüber onefinemoment schriftlich geltend gemacht. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, gemäß den verjährten Schadensersatzansprüchen des Kunden nach der Regelverjährungsfrist. Onefinemoment nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gleiches gilt für eine Teilnahme an der europäischen Online-Streitbeilegung-Plattform der europäischen Kommission.

7. Haftungs­beschränkung

Für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist die vertragliche Haftung von onefinemoment auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Von der Haftbeschränkung unberührt bleiben darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften. Identität der ausführenden Fluggesellschaft onefinemoment weist gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, wenn die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Die eingesetzten Fluggesellschaften werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben. Sollte die Fluggesellschaft jedoch noch nicht feststehen, wird der Kunde vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird, informiert. Onefinemoment stellt sicher, dass der Kunde, sobald die Fluggesellschaft feststeht, darüber so rasch wie möglich informiert wird. Das gleiche gilt auch für jegliche Änderung bei den Flugleistungen der ausführenden Fluggesellschaften.

8. Versiche­rungen

Soweit nicht anders ausdrücklich vermerkt, sind in den Reisepreisen Reiseversicherungen nicht enthalten. Deshalb empfiehlt onefinemoment den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, einer Kranken- und Unfallversicherung, sowie einer Reisehaftpflichtversicherung. Der Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem angegebenen Reiseversicherer und dem Kunden zustande. Bei den von onefinemoment angebotenen Versicherungen handelt es sich um Angebote der ELVIA mit Sitz in München. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Zu beachten sind die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag. Die Prämien für Versicherungen sind nach Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig und sind nicht Bestandteil des Reisepreises. onefinemoment weist auch darauf hin, dass von Versicherungsverträgen nicht zurückgetreten werden kann.

9. Gerichts­stand

München ist der Gerichtsstand von onefinemoment. Wenn der Vertragspartner von onefinemoment keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von onefinemoment um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Vertrags­partner:
Onefinemoment GmbH
Sandstraße 25
80335 München

Geschäfts­führer: Susanne Singer, Stefan Gillhuber
eingetragen AG München
HRB Nr. 246363